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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument und gibt den energetischen Zustand eines Gebäudes an. Er enthält wichtige Kennwerte über den Energieverbrauch einer Liegenschaft. Untenstehend erfahren Sie alles über den Energieausweis: Wer ihn braucht bzw. was er kann und was er kostet.

Wer muss einen Energieausweis vorlegen?

Verpflichtet zur Vorlage des Energieausweises ist der Verkäufer, Vermieter/Verpächter bzw. der Bauherr.

Was sagt der Energieausweis aus?

Die Energiekennzahl ist der wichtigste Kennwert des Energieausweises. Diese Zahl wird auch spezifischer Heizwärmebedarf genannt und gibt den Energieverbrauch in kW/h pro Quadratmeter Fläche und Jahr an. Eine niedrige Energiekennzahl bedeutet einen geringen Energiebedarf. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Laut dem Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) wird ein Energieausweis eines Gebäudes benötigt bei:

  • Verkauf
  • Vermietung
  • Verpachtung
  • Neubau
  • Zu- und Umbau
  • Sanierung

Welche Unterlagen sind dafür notwendig?

  • aktueller Einreichplan
  • Bestandsplan (falls Bestand nicht mit Einreichung übereinstimmt)
  • vollständig ausgefüllte Checkliste für die haustechnische Anlage
  • bauphysikalische Kennwerte aller relevanten Bauteile (Dach, Wände, Fenster, Türen etc.)
  • Grundbuchsauszug (wenn vorhanden)

Was kostet mich der Energieausweis?

Auf Basis eines Wohnhauses mit einer Wohnfläche bis zu 250 m2 werden € 350,00 zzgl. MWSt. berechnet. Preise für alle anderen Objektarten und Größen auf Anfrage!

Energieausweis für Gebäude (PDF)

Kontakt

Ing. HAHN Andrea

Planphysik

Akazienweg 10,

7033 Pöttsching

Unternehmensgegenstand: Baumeister

UID-Nummer: ATU65370966

Tel.: 06801280397

E-Mail: energie.office@aon.at