In Zeiten steigender Mieten sehnen sich immer mehr Österreicher nach Eigentumswohnungen. Viele überlegen, den Traum von den eigenen vier Wänden über einen Mietkauf zu realisieren. Doch Vorsicht: Durch einen Mietkauf lassen sich keine Eigentumswohnungen finanzieren.
Die meisten Menschen, die Monat für Monat Miete bezahlen denken im Laufe der Jahre darüber nach, Eigentum zu erwerben. Personen, die sich für einen Mietkauf interessieren sollten sich genau über das „System Mietkauf“ informieren, zumal es darüber eine Reihe von Missverständnissen gibt. Das wichtigste Vorweg: Wer in Österreich einen Vertrag über einen Mietkauf entsprechend dem gesetzlichen Modell abschließt, ist in erster Linie Mieter. Oft wird ein Mietkauf mit Leasing verwechselt, was aber so nicht richtig ist. Die Miete, die man beispielsweise in den ersten zehn Jahren im Rahmen eines Mietkaufvertrags bezahlt trägt nicht dazu bei, den späteren Kaufpreis einer Wohnung zu verringern. Dem Gesetz nach ist der Mietkauf ist also keine Finanzierungsform für die Schaffung von Eigentum.
Recht auf Kauf der Mietwohnung
Mietkauf-Verträge werden in erster Linie von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, sprich Wohnungsgenossenschaften angeboten. Ein Mietkauf nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz kann frühestens nach 10 Jahren erfolgen. Wer einen Mietkaufvertrag unterschrieben hat, erwirbt das Recht, die Genossenschafts-Wohnung für die er regelmäßig Miete gezahlt hat ab einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben. Je nach Genossenschaft kann es individuell günstigere Regelungen als im Gesetz vorgesehen geben. Vor Vertragsabschluss empfiehlt es sich deshalb auf jeden Fall, Rechtsberatung einzuholen und den entsprechenden Vertrag gründlich überprüfen zu lassen.
Preis im Nachhinein festgesetzt
Die Höhe des Kaufpreises erfährt der Mieter nicht wenn er den Mietkaufvertrag abschließt, sondern erst dann, wenn er sein Recht ausüben möchte seine bisherige Mietwohnung zu kaufen. Wurden alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten, ist die Wohnungsgenossenschaft verpflichtet, die Wohnung dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt zu einem marktüblichen Preis zu verkaufen. Nicht mehr und nicht weniger. Möchte der bisherige Mieter die Wohnung nach Ende der jeweiligen Frist doch nicht kaufen – etwa weil sich die Immobilienpreise ungünstig entwickelt haben oder weil er die finanziellen Möglichkeiten nicht hat – ist er nicht verpflichtet die Wohnung käuflich zu erwerben. Er kann entsprechend dem Mietrechtsgesetz einfach weiter gegen Miete in seiner Wohnung bleiben.
Keine Wohnungsfinanzierung durch Mietkauf
Fakt ist: Wer sich einen Mietkauf überlegt muss sich darüber bewusst sein, dass dies keine günstige Form der Finanzierung einer Eigentumswohnung ist. Wer einen Mietkaufvertrag abschließt hat lediglich das Recht, seine Mietwohnung später einmal zu einem marktüblichen Preis zu kaufen. Wer kurz oder mittelfristig Eigentum erwerben möchte sollte sich – speziell wegen der derzeit besonders niederen Zinsen – andere Finanzierungsformen überlegen. Für Viele stellt sich deshalb die Frage, ob es nicht sinnvoller ist anstatt von Miete die Raten für einen Kredit zurückzuzahlen.
Quelle: IMMOBILIEN.NET